Neue COVID-19-Verordnung: Einschränkungen in allen Bereichen
Die ab 3.11.2020 geltende Verordnung bringt auch für den Sportbereich Einschränkungen mit sich:
- Kein Kontaktsport mehr möglich (ausgenommen Spitzensport)
- Sport nur noch outdoor möglich (ausgenommen Spitzensport)
- Keine Veranstaltungen (Wettkampf, Training, Kurs, Gruppe…) möglich (ausgenommen Spitzensport und max. 6 Personen zzgl. deren Kinder/Minderjähriger aus max. 2 Haushalten)
- Kein Gastro-/Kantinenbetrieb
- Anti-Gen-Test zulässig
Die neue Verordnung finden Sie hier (die FAQ auf unserer Website sind bereits aktualisiert): https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_463/BGBLA_2020_II_463.html
Anti-Gen-Test: Sonderkonditionen für Sport
Folgender Anbieter bietet Sportverbänden und -vereinen Sonderkonditionen: https://www.sportaustria.at/fileadmin/Inhalte/Dokumente/HVDLS.pdf
NPO-Unterstützungsfonds: Antragstellung und Abrechnung bis 31.12.2020
NPO-Zuschüsse, die zwischen 8.7. und 30.9.2020 beantragt wurden, müssen unbedingt auch bis spätestens 31.12.2020 abgerechnet werden, anderenfalls ist der ausgezahlte Zuschuss zurückzuzahlen. Bei Anträgen nach dem 30.9.2020 müssen schon bei der Antragstellung die tatsächlichen Einnahmen und Kosten angegeben werden. Ab 1.10.2020 fallen Antragstellung und Abrechnung zusammen: https://npo-fonds.at/
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wk, Text: Georg Höfner (Sport Austria)