Am 25. Mai 2018 tritt die neue Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) der EU in Kraft. Sie ist nichts komplett Neues, entsprechende Regeln gab es bereits im Datenschutzgesetz 2000. Das Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 verschärft aber diese Regelungen und verpflichtet Verantwortliche (auch in Vereinen) zu transparenter und nachvollziehbarer Dokumentation der erhobenen Daten. Ziel ist der Grundsatz der Datenminimierung, also nur jene Daten zu erheben, die zu einem berechtigten Zweck benötigt werden.
Aus diesem Grund ist es vor allem erforderlich ein "Verfahrensverzeichnis" anzulegen, in dem festgelegt ist wer welche Daten erhebt und an wen diese Daten weitergegeben werden. Es gibt keine allgemein gültigen Vorlagen, die ohne Zutun verwendet werden können. Um den österreichischen Schachvereinen die Umsetzung der DSVGO zu erleichtern lässt der ÖSB derzeit eine entsprechende Vorlage erarbeiten, welche die Vereine dann auf ihre konkrete Situation anpassen können. Diese Vorlage und ein Infoblatt werden wir in den nächsten ein-, zwei Wochen zusenden.
Wer sich tiefer mit der Materie beschäftigen möchte findet Informationen und Vorlagen auch auf der Website der Bundessportorganisation unter folgendem Link: Website BSO - DSGVO