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NPO Unterstützungsfonds - Anträge ab sofort möglich

Gestern wurde der Unterstützungsfonds für Non-Profit-Organisationen vorgestellt. Das Volumen des Fonds beträgt 700 Millionen Euro. Anträge können ab sofort online gestellt werden.

Dieser Fonds ist auch für Sportvereine zugänglich. Ziel des Fonds ist es sicherzustellen, dass Non-Profit-Organisationen weiterhin ihre Aufgabe erfüllen können. Fördervoraussetzungen sind u.a. Sitz und Tätigkeit in Österreich sowie ein durch COVID-19 entstandener wirtschaftlicher Schaden.

- Die Förderung stellt auf einen COVID-19 bedingten Einnahmeverlust im Zeitraum Jänner bis September 2020 verglichen mit 2019 ab. Die Einnahmen des 3. Quartals 2020 sind dabei zu schätzen und später zu belegen.

- Die Mindestförderung beträgt 500 Euro. Obergrenze ist 2,4 Mio.

- Es gibt einen Struktursicherungsbeitrag als pauschale Kostenposition pauschalierten Betrag (idR: 7% der Einnahmen aus 2019, maximal 120.000 Euro) sofern ein entsprechender Einnahmeverlust vorliegt.

- Förderungen bis zu 3.000 Euro werden sofort ausbezahlt. Höhere Förderungen zu 50% und die zweite Hälfte nach Abrechnung.

- Es gibt keinen besonders für den Sport vorgesehenen Betrag. Wenn die dem Fonds zur Verfügung gestellten Mittel völlig aufgebraucht sind, wird der Fonds geschlossen und weitere Anträge sind nicht möglich, es sei den die Politik stockt den Fonds nachträglich auf.

Link zum Unterstützungsfonds:
https://npo-fonds.at

Es gibt zur Antragstellung ein erklärendes Video:
https://npo-fonds.at/videos

und FAQs:
https://npo-fonds.at/faqs

Video Präsentation Sport Austria
https://www.youtube.com/watch?v=tOWK3SkFNRs

wk, Foto: Sport Austria

 

Offener Brief von Präsident Hursky zu den Covid-Maßnahmen

Werte Schachfreundinnen, werte Schachfreunde,

der Virus COVID 19 hat uns etwas genommen, was Teil unseres täglichen Lebens war, nämlich unser geliebtes Schachspiel miteinander am Brett.

Wir stehen nun, gut dreieinhalb Monate nach Abbruch der Meisterschaften und dem Lockdown vor neuen Herausforderungen, nämlich Schach am Brett unter völlig ungewohnten Bedingungen mit Einlasskontrollen, großen Abständen oder einem Mund-/Nasenschutz (MNS) spielen zu können und zu dürfen.

Mir ist bewusst, dass viele daran keine Freude haben, aber bei mir hat Priorität, ein mögliche Ansteckung mit COVID 19 möglichst zu verhindern. Wir haben unser Sicherheitskonzept mit einem der besten Experten unseres Landes, Herrn Univ.Prof., Dipl.Ing., Dr. Hans-Peter Hutter von der Meduni Wien, erarbeitet. Dies hat viele Vorarbeiten und viele Gespräche erfordert.

Meinem ursprünglichen Wunsch, ein strenges Umfeld zu schaffen, dafür ohne Maske zu spielen, wurde hier sehr schnell eine überzeugende Antwort erteilt. Es ist für unsere Situation eindeutig zu gefährlich. Auch Ersatzmassnahmen mit Visieren oder ähnlichen Schutzausrüstungen verhindern den Weg der sich in der Atemluft befindlichen Aerosolen nicht ausreichend.

Das tragen des MNS hat eine Wirkung von 80% wie aktuelle Studien belegen, in etwa gleich wie ein Abstand von 1,5 m.

Jetzt, wo ich diese Zeilen schreibe, haben sich die Erkrankten mit dem COVID 19 Virus in Österreich innerhalb von einer Woche fast verdoppelt. Wenn wir uns sowohl die Cluster in Österreich ansehen, aber auch jene in Deutschland oder in Serbien, können wir feststellen, dass hier immer eine besondere Nähe gegeben war, und wir kommen uns beim Schachspiel in der Regel immer über längere Zeit sehr Nahe. Ein COVID-19 Schach Cluster würde uns wohl nachhaltig schaden.

Wer nicht bereit ist, unter diesen Umständen zu veranstalten oder zu spielen sollte es aber auch nicht tun, so wie ich auch umgekehrt nicht bereit bin ein Risiko für unsere Schachspielerinnen und Schachspielern als auch den ÖSB einzugehen.

Ich hoffe es kommt bald die Zeit, wo wir von diesen Umständen abrücken können. Wir werden die Situation ständig beobachten und die Maßnahmen evaluieren und anpassen.

Als Präsident des österreichischen Schachbundes sehe ich mich hier in einer Gesamtverantwortung, und wir haben es geschafft, dass Schach am Brett wieder, auch wenn unter "nicht normalen" Umständen, möglich ist. Dies mit einem hohen Sicherheitsstandard für jeden der sich dazu entschließt wieder ELO gewertete Partien, egal ob bei einem Open oder in der Meisterschaft, zu spielen. Ich bitte daher um Verständnis, auch wenn es vielleicht nicht leicht fällt.

Mit schachsportlichen Grüßen

Christian Hursky
Präsident

Schach am Brett trotz Pandemie, Antrag ans Ministerium

Der Österreichische Schachbund (ÖSB) hat heute ein umfangreiches Sicherheitskonzept an Bundesminister Rudolf Anschober übermittelt und möchte auch in Zeiten der COVID-19 Pandemie Möglichkeiten schaffen um wieder Schachwettkämpfe am Brett austragen zu können.

 

Schach ist eine klassische Indoor-Sportart mit einem Zweikampf am Brett. Ein Abstand von zwei Metern, wie derzeit vorgeschrieben, ist da nicht machbar. Im Unterschied zu vielen anderen Sportarten ist aber auch das Problem einer heftigen Atmung nicht gegeben. Der Österreichische Schachbund hat daher unter fachärztlicher Begleitung der MedUni Wien mit Prof. Dr. med. H-P Hutter und Doz. Dr. H Moshammer ein umfangreiches Sicherheitskonzept erarbeitet. Kernpunkte sind ein Meter Abstand in alle Richtungen und das Tragen einer Schutzmaske.

 

"Gesundheit für unsere Spielerinnen und Spieler hat oberste Priorität. Wir wollen mit Sicherheit Schach spielen, der bekannte österreichische Schachsommer mit seinem Holiday-Turnieren ist auch ein wichtiger Tourismusfaktor. Wir hoffen auf eine baldige Genehmigung durch das Ministerium und an eine Rückkehr an die Bretter.", erläutert ÖSB-Präsident LAbg. Christian Hursky im Ansuchen das Anliegen der Schachsportler. (wk)

 

Links:
Gesundheitsministerium
Sport Austria

Österreichs Schach trauert um Walter Wittmann

Walter Wittmann wurde am 13. März 1948 in Graz geboren. Er kam gemeinsam mit seinen drei Brüdern früh mit Schach in Berührung und feierte rasch im örtlichen Verein in St. Radegund erste Erfolge. Die Liebe zum Schach sollte ihn sein ganzes Leben begleiten, auch wenn er sich entschieden hatte nicht Profi zu werden, sondern seinen Lebensunterhalt als Jurist zu bestreiten.

Der Titel eines Internationalen Meisters wurde ihm 1981 von der FIDE verliehen. Wittmann war nach Georg Danner (1980) und vor Walter Pils (1983) der zweite Spieler aus der Steiermark, dem dieser internationale Titel gelungen ist. Zudem gehörte er in den 70-ern und 80-ern zu den allerbesten Spielern Österreichs und hat auch viele Jahre die nationale Eloliste angeführt. Internationale Entsendungen wurden zur Selbstverständlichkeit. Zwischen 1976 und 1994 hat Wittmann Österreich zehnmal in Folge bei der Schach-Olympiade vertreten.

Auf nationaler Ebene war Wittmann zwischen 1975 und 1989 - mit einer Ausnahme (1777) - bei den alle zwei Jahre durchgeführten Staatsmeisterschaften stets in den Top-3. Der Titelgewinn wollte ihm aber nie gelingen. 1985 und 1987 hat er dieses große Ziel als Zweiter nur knapp verpasst. Viele Titel sammelte Walter Wittmann hingegen mit Merkur Graz in der österreichischen Staatsliga. Den ersten in der Saison 1986/1987, den letzten und 12. Titel 2001/2002. Dies war zudem der siebente Mannschaftstitel in Folge.

Walter Wittmann war in der Szene als großer Theoretiker bekannt, der viele Varianten in unzähligen Fernschachturnieren getestet hat. Über die Sweshnikow Variante hat er sogar ein Buch geschrieben, das 1978 erschienen ist. Ein Jahr später hat er gemeinsam mit Horst Watzka mit der Grazer Variante im Löwenthal Sizilianer einen Beitrag zur Schachtheorie geliefert. Die Premiere der Variante war ein Schwarzsieg von Wittmann gegen Mato Damjanovic 1979 in einem GM-Turnier im Palais Attems in Graz. Fünf Runden später war Watzka gegen Igor Zaitsev mit der gemeinsam ausgebrüteten Variante erfolgreich.

Wittmann war aber auch die Verbreitung des Schachsports in den Medien wichtig. In diesem Sinne hat er viele Jahre die "Schachecke" in der Kleinen Zeitung betreut. Seine letzten Schachpartien hat er 2018 im Februar beim Graz Open gespielt. Vor wenigen Tagen ist Walter Wittmann an den folgen einer langen Erkrankung verstorben. Wir trauern um eine Persönlichkeit, die das steirische und österreichische Schach über mehrere Jahrzehnte geprägt hat und fühlen mit den Hinterbliebenen.

Das Begräbnis findet am Freitag, dem 26. Juni um 10:00 Uhr am Grazer Zentralfriedhof statt.

Covid-19: Was gilt im Schach ab 29. Mai?

Weiter verboten sind: Turniere aller Art, solange es keine andere Vereinbarung mit dem Gesundheitsministerium gibt. Grund: Es gilt für Sportausübung ein 2 Meter Abstand.

Erlaubt unter Auflagen sind: Vereinsabende, Trainings, Fortbildungen.

Erlaubt sind: Alle Aktivitäten, welche die allgemeine Verordnung für Indoor Sportarten oder Vereine erfüllen bzw. unter sonst unter übliche Freizeitaktivitäten fallen.

 

Grundsätzlich gilt ab 29. Mai die 231. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, mit der die COVID-19-Lockerungsverordnung geändert wird (2. COVID-19-LV-Novelle).

Kurz zusammengefasst bedeutet dies generell 1 Meter Abstand und Maskenpflicht für Indoor-Sportarten.

Ausnahme ist die Sportausübung. Hier gilt 2 Meter Abstand ohne Maske. Ferner gibt es spezielle Regeln für das Betreten von Sportstätten.

Dazu sei angemerkt, dass übliche Vereinslokale von Schachvereinen keine Sportstätten im Sinne der Definition von Sport Austria (BSO) sind, da Sportstätten dem "ständigen Gebrauch für körperliche Aktivitäten" dienen.

Schachvereine obliegen daher den Regeln für Vereinslokale und müssen dort die entsprechenden Sorgfaltspflichten erfüllen. Findet ein Vereinstreffen in einem Gastronomie oder Hotelbetrieb statt, ist mit diesem zu klären ob die beabsichtigte Aktivität erlaubt ist und welche Sicherungsmaßnahmen eingehalten werden müssen.


Der Österreichische Schachbund empfiehlt dringend in beiden Fällen die folgenden Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten:

- Zumindest 1 Meter Abstand in alle Richtungen.
- Tragen einer Schutzmaske oder eines Gesichts-Visiers.
- Hygienemaßnahmen einhalten, insbesondere Desinfektion von Händen und Spielmaterial.
- Indoor: Ausreichende Belüftung des Raumes (stündlich) und Beschränkung der Personenanzahl auf die Raumgröße (zumindest 4 m2 pro Person).
- Personen mit Krankheitssymptomen die Teilnahme verwehren. (wk, Foto: BMSGK)

 

Weiterführende Links:

- Verordnungstext

- Typische Fragen und Antworten (Sport Austria)

- Allgemeine und sportartenspezifische Handlungsempfehlungen für Sportvereine und Sportstättenbetreiber